Informationen

Wie komme ich zur Physiotherapie?

  • Zu Beginn benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem/r Hausärzt/-in oder einem/r Fachärzt/-in.
  • Ab der Ausstellung der Verordnung kann mit der Therapie begonnen werden. Um eine Kostenrückerstattung der jeweiligen Krankenkasse
    zu erhalten, ist es wichtig die ärztliche Verordnung persönlich, per Post, per Mail bewilligen zu lassen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Am Ende einer Therapieserie (10 Einheiten) bekommen Sie von mir eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Gemeinsam mit der Verordnung der jeweiligen Krankenkasse wird die Honorarnote eingereicht, um eine Rückerstattung des Kassenanteils zu bekommen.
  • Zusätzliche/private Krankenversicherungen können die Restkosten für die Therapie übernehmen. Zusätzliche Informationen dazu bekommen Sie bei
    Ihrer Zusatzversicherung.
  • Präventive Physiotherapie ist ohne ärztliche Verordnung möglich. Liegt eine zu behandelnde Diagnose vor handelt es sich nicht mehr um Prävention.

Ich bin Wahltherapeut ohne Vertrag mit einer bestimmten Krankenkasse. Nach Beendigung einer Therapieserie bekommen Sie von mir eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse einreichen können und erhalten damit den jeweiligen Kassentarif zurück.

Können sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ersuche ich Sie mir bis spätestens 24h davor abzusagen (telefonisch, SMS, Email, Whatsapp). Dadurch wird für andere ein Akut,- Ersttermin frei. Nicht fristgerechte abgesagte Termine werden aus organisatorischen Gründen in Rechnung gestellt.

– Bahnzeile 13, 2512 Tribuswinkel
– Benjowskigasse 44, 1220 Wien
– Steingrub 9, 3242 Texing

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